Die Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtsgerichts Schwerte im Überblick.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
Montag: 14:00 bis 15:30 Uhr.
Einige Ihrer Ansprechpartner sind teilzeitbeschäftigt.
Telefonisch erreichen Sie ihren Ansprechpartner am besten zwischen 08:30 und 12:00 Uhr.
Für Erklärungen, die Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht in Schwerte beurkunden lassen möchten (zum Beispiel Erbausschlagungen oder Erbscheinsanträge), werden Sie um eine vorherige telefonische Terminsabsprache gebeten.
Sollten Sie Fragen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf; Telefon 02304 24080-0.
Das Mitführen von Hunden -mit Ausnahme von Blindenführhunden- ist nicht gestattet.
Das Rauchen im Amtsgericht Schwerte ist untersagt.
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Schriftsätze eingereicht werden, hierzu steht der Nachtbriefkasten im Eingangsbereich des Amtsgerichtes zur Verfügung.