InhaltGeschäftsverteilungsplanDer Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Schwerte
Geschäftsverteilungspläne regeln die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Aufgaben.
Eine Geschäftsverteilung kann bei Bedarf telefonisch beim Amtsgericht erfragt werden. Die Geschäftsstellenverwalter sind in erster Linie Ihre direkten Ansprechpartner.
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Zusätzliche Informationen |
© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012