Amtsgericht Schwerte

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Zivilabteilung

Bei den Amtsgerichten werden privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern, Firmen oder Behörden geregelt und zwar unter anderem:

 

Verfahren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro, die herrühren können aus:

  • Schadensersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall, Schadensausgleich nach Körperverletzung, Nachbarschaftsrechtsstreit, Reiseverkehrsrecht, erbrechtlicher Auseinandersetzung, Kauf- und Werkvertragsrecht, Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen
  • selbständige Beweisverfahren
  • einstweilige Verfügungen und Arrestverfahren
  • Aufgebotsverfahren.

 

Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet: 02304 / 24080-40 und -44


 

Formulare

© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012