Bei dem Amtsgericht Schwerte ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet.
Diese Zahlstelle ist an den Postgiroverkehr angeschlossen und für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.
Unter Einzahlungen, die an ein Gericht zu leisten sind, versteht man die Zahlung von Gebühren, Strafen, Auslagen, Hinterlegungen und Sicherheitsleistungen.
Die Einzahlungen können in bar während der Kassenstunden oder auch durch Einzahlung auf das Postbankkonto vorgenommen werden. Ferner können die Einzahlungen von Gebühren und Strafen auch durch Scheck, der von der Zahlstelle der Gerichtskasse zur Einziehung vorgelegt wird, gezahlt werden.
Bei der Einzahlung von Sicherheitsleistungen oder sichergestelltem Geld handelt es sich um Beträge im Rahmen eines Strafverfahrens, welche von der Polizei eingezogen oder beschlagnahmt werden und an das Gericht weiterzuleiten sind.
Die Zahlstelle nimmt Bareinzahlungen nicht nur für das eigene Gericht, sondern auch für alle anderen ordentlichen Gerichte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entgegen.
Gleichfalls erfolgt durch die Zahlstelle die bare Auszahlung der Entschädigung an Zeugen.
Weiterhin können Reisebeihilfen für mittellose Personen, die bei anderen Gerichten als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, ausgezahlt werden.
... Zahlungsmöglichkeiten: ...
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bar während der Kassenstunden
(montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Zimmer 106)
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mittels Überweisung (bitte immer die Geschäftsnummer des Gerichts angeben!):
Postgiroamt Dortmund, Konto - Nr.: 30 467, Bankleitzahl: 440 100 46
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für EU-Standard-Überweisung: IBAN: DE36 4401 0046 0000 0304 67 BIC: PBNKDEFF
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durch Einreichung von Schecks
Die Telefonnummer der Gerichtszahlstelle lautet: 02304 24080-33.