Strafabteilung
Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen
In der Abteilung werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen von Einzelrichtern
- Strafbefehle und Anklagen von Jugendrichtern
- Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
- sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung und weitere)
- Bewährungsüberwachungen, auch anderer Gerichte
- Aufnahme von Rechtsmitteln und Rechtsmittelbegründungen zu Protokoll der Geschäftsstelle
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Jugendarresten und Jugendstrafen
- Überwachung der Ableistung von jugendrichterlichen Auflagen
Die Telefonnummern der Geschäftsstellen lauten: 02304 24080-33 und -17.
Bußgeldabteilung:
Hier werden bearbeitet:
- Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)
Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet: 02304 24080-39.