Amtsgericht Schwerte

Startseite | Übersicht | Impressum |

Straf- und Bußgeldabteilung

Strafabteilung
Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen

  • Erwachsene

  • Heranwachsende (18 - 21 Jahre)

  • Jugendliche (14 - 17 Jahre)

In der Abteilung werden folgende Verfahren bearbeitet:

  • Strafbefehle und Anklagen von Einzelrichtern
  • Strafbefehle und Anklagen von Jugendrichtern
  • Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung und weitere)
  • Bewährungsüberwachungen, auch anderer Gerichte
  • Aufnahme von Rechtsmitteln und Rechtsmittelbegründungen zu Protokoll der Geschäftsstelle
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Jugendarresten und Jugendstrafen
  • Überwachung der Ableistung von jugendrichterlichen Auflagen

Die Telefonnummern der Geschäftsstellen lauten: 02304 24080-33 und -17.

 

Bußgeldabteilung:
Hier werden bearbeitet:

  • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  • Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)

Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet: 02304 24080-39.


 

Formulare

© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012