Amtsgericht Schwerte

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Rechtsantragstelle

Sie wollen beispielsweise Ihren Mieter auf Räumung der Wohnung, Ihren Vermieter auf Mängelbeseitigung, Ihren Schuldner auf Darlehensrückzahlung, den Vater oder die Mutter Ihres Kindes auf Unterhalt verklagen?

Sie möchten eine einstweilige Verfügung, ein selbständiges Beweisverfahren (beispielsweise gerichtliches Gutachten), Prozess- / Verfahrenskostenhilfe für ein durchzuführendes Klageverfahren beantragen oder auf eine Klage schriftlich erwidern, Sie wissen jedoch nicht, wie man solche Anträge richtig und justizspezifisch formuliert?

Dazu können Sie sich grundsätzlich an die bei jedem Amtsgericht eingerichtete Rechtsantragsstelle wenden.

Bei der Rechtsantragstelle treffen Sie auf eine Rechtspflegerin oder einen Rechtspfleger, der Ihnen weiterhilft,
indem er entweder Ihren Antrag zu Protokoll nimmt oder Ihnen andere Wege aufzeigt.

Bitte beachten Sie, dass Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz in der Regel nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden darf, welche selbstverständlich für Sie auch sämtliche Anträge stellen und Sie darüber hinaus in dem Rechtsstreit vertreten können. 

Telefonisch können Sie auch vorab in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten (Telefon: 02304 24080-38). Hierzu gehören grundsätzlich -neben dem obligatorischen gültigen Personalausweis- alle für den Rechtsstreit relevanten Unterlagen. Falls Sie Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, sind alle Belege über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Der Nachweis kann auch per Kontoauszug geführt werden.

Generell gilt, dass sich Terminsvereinbarungen unter obiger Rufnummer zur Vermeidung von Wartezeiten bewährt haben.

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012