Amtsgericht Schwerte

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Kirchenaustritte

Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Schwerte wohnen, können Sie hier unter Vorlage des gültigen Personalausweises mit aktueller Anschrift oder des Reisepasses mit Meldebestätigung den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären.

Daneben werden von Ihnen noch folgende Angaben benötigt:

  • Benennung der Kirche, aus welcher der Austritt erfolgen soll
  • Ort der Taufe
  • Termin und Ort der (standesamtlichen) Eheschließung
  • falls Sie geschieden wurden, ist der Aufenthaltsort des geschiedenen Ehegatten anzugeben.

Ihr persönliches Erscheinen ist unabdingbar; bei Antragstellung sind 30 € in bar zu entrichten (unbare Einzahlung ist derzeit noch nicht möglich!).

Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären.
Kinder, die das 12., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung zustimmen.

Der Kirchenaustritt ist während der Sprechzeiten  in Zimmer - Nr. 106 zu beantragen.

 

Die Telefonnummern der Geschäftsstellen lauten 02304 24080-33 und -17.

 

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012