Bei der Hinterlegungsabteilung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.
Folgende Hinterlegungsgründe und Hinterlegungsverfahren sind unter anderem denkbar:
- zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
- zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
- zur Einstellung der Zwangsvollstreckung
- zur Kautionsleistung in Strafsachen zwecks Abwendung der Untersuchungshaft
- Annahmeverzug nach § 372 BGB
- Gläubigerunsicherheit (mehrere Gläubiger verlangen beispielsweise die Zahlung des Mietzinses)
- zugunsten der unbekannten Erben
- im Verteilungsverfahren
- im Zwangsversteigerungsverfahren
Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet 02304 24080-42.