Beratungshilfe ermöglicht unter bestimmten Voraaussetzungen Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
- des Verwaltungsrechts
- des Verfassungsrechts
- des Sozialrechts
- des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (lediglich reine Beratung, keine Anfertigung von Schriftsätzen oder Vertretung!)
Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet 02304 24080-33.