Amtsgericht Schwerte

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Beratungshilfe

Beratungshilfe ermöglicht unter bestimmten Voraaussetzungen Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
  • des Verwaltungsrechts
  • des Verfassungsrechts
  • des Sozialrechts
  • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (lediglich reine Beratung, keine Anfertigung von Schriftsätzen oder Vertretung!)

Die Telefonnummer der Geschäftsstelle lautet 02304 24080-33.


 

Formulare

© Der Direktor des Amtsgerichts Schwerte, 2012