Weitere anerkannte Gütestellen von Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen und anderen für Schwerte

Außergerichtliche Streitschlichtung kann auch durch weitere anerkannte Gütestellen erfolgen.
Die Anerkennung weiterer Gütestellen durch die Landesjustizverwaltung erfolgt im Einzelfall.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in §§ 45 - 52 JustG NRW geregelt.
Folge der Anerkennung einer Streitschlichtungseinrichtung als Gütestelle ist:
  1. durch die Geltendmachung eines Anspruchs bei der Gütestelle wird die Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB gehemmt
  2. aus Vergleichen, die vor einer solchen Gütestelle geschlossen wurden, kann gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO die Zwangsvollstreckung betrieben werden
  3. die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §§ 53 - 55 JustG NRW kann vor den anerkannten Gütestellen durchgeführt werden.
Kosten:
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor diesen Gütestellen ergeben sich aus den jeweiligen Kostenordnungen der entsprechenden Gütestellen. Die Kosten unterscheiden sich von denen beim Schiedsamt.
Adressen:
Zuständig für Landgerichtsbezirk Hagen :
Rechtsanwalt Ralf Buerger
Untere Lindenstraße 4
58089 Hagen
Tel.-Nr.: 02331 3480080
Telefax: 02331 3480082
Rechtsanwalt Christian Gosch
Ihmerter Straße 300
58675 Hemer
Tel.-Nr.: 02372 969135
E-Mail: ra.gosch@arcor.de
Rechtsanwalt Thomas Reit
Eduard-Müller-Str. 2 a
58097 Hagen
Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Reichshofstr. 57
58239 Schwerte
Tel.-Nr.: 02304 990036
Telefax: 02304 990038
E-Mail: post@advopartner.de
Zuständigkeit:
Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Strafrecht

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