- Aktuelle Coronainformation -
Liebe Besucherin, lieber Besucher des Amtsgerichts Schwerte!
Nach § 2 Corona-ArbschV sind die weiterhin noch erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz auf der Grundlage einer nach den §§ 5, 6 ArbSchG konkret durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen.
Angesichts der hohen Infektionszahlen und des immer noch schnelllebigen Wandels im Pandemiegeschehen werden folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Die grundlegenden Maßnahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind zu berücksichtigen.
Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m, Handhygiene sowie Hust- und Niesetikette.
2. Gleichzeit ordne ich kraft Hausrecht entsprechend dem Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes NRW vom 22.03.2022 (6274 – Z.6) an, dass aus Gründen des Arbeitsschutzes alle Besucherinnen und Besucher in den öffentlichen Bereichen des Amtsgerichts ebenfalls FFP2-Masken (soweit vorhanden), jedenfalls aber medizinische Masken zu tragen haben.
Für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis bedanke ich mich sehr!
Amtsgericht Schwerte, 12.04.2022
Heithoff
Direktor des Amtsgerichts
weiterhin geltende Informationen:
Trotz der allgegenwärtigen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie halten wir den Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts aufrecht. Dabei gilt unser Bemühen weiterhin auch dem Ziel, Infektionsquellen und -risiken soweit möglich zu reduzieren. Oberstes Gebot ist daher die zwingende Beachtung der Abstandsregeln (insbes. Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen), der Handhygiene und der Husten-/Nies-Etikette.
Um sich selbst, aber auch unsere Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen, sehen Sie bitte von allen nicht unaufschiebbaren Besuchen im Gericht ab!
In jedem Fall empfiehlt es sich, telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Ihr Gerichtstermin findet statt!
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, aber nicht zu früh, sofern Sie geladen worden sind und keine Abladung erhalten haben!
Zeitweise sind wir gehalten, Besucher erst zu ihrem jeweiligen Termin einzulassen, um die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten, zu reduzieren.
Das Mitführen von Taschen, Rucksäcken o. ä. ist grundsätzlich untersagt.
Angesichts der aktuellen Infektionszahlen ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Gebäude des Amtsgerichts angeordnet, da nicht immer gewährleistet werden kann, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.
Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske, die Sie ohnehin im öffentlichen Raum an vielen Orten tragen müssen, zu Ihrem Gerichtstermin mit. In begrenzter Stückzahl halten wir Einwegmasken vor.
Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
- oder innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich engen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten,
kann der Zutritt und Aufenthalt im Gerichtsgebäude verboten werden.
Zeugenentschädigungen werden im schriftlichen Verfahren erledigt. Entsprechende Formulare werden vorgehalten.
Vieles lässt sich schriftlich oder telefonisch erledigen.
Eine Reihe von Vordrucken finden Sie im Internet (siehe unten auf unserer Homepage unter „Rechts-Info“). Gerne unterstützen wir Sie auch am Telefon oder senden Ihnen ggf. die erforderlichen Formulare zu.
Beratungshilfeanträge erhalten Sie – wie beschrieben – im Internet.
Rechtsberatung erfolgt ohnehin nicht durch das Gericht, sondern durch Rechtsanwälte und Notare, an die Sie sich unmittelbar wenden wollen.
Grundbuchauszüge können schriftlich beantragt werden.
Kirchenaustritte und Angelegenheiten in Nachlasssachen werden weiterhin beim Amtsgericht nach Terminabsprache bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Amtsgericht Schwerte, 20.11.2020
Ansgar Heithoff
Direktor des Amtsgerichts