Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.

Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Bewährungshilfe und Schiedspersonen.

Hinweis bezüglich Eildienst:
Ab dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen. Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem vom Landgericht Hagen veröffentlichten Präsidiumsbeschluss entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Schwerte während der Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen.


Hinweis bezüglich Grundsteuerreform:
Verantwortliche Behörde ist das Finanzamt. Bei Fragen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe informieren Sie sich daher bitte im Internet unter www.grundsteuer.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab oder wenden Sie sich an die Hotline des Finanzamtes, deren Nummer Sie dem Schreiben des Finanzamtes, das Sie erhalten haben, entnehmen können. Das Amtsgericht kann und darf Ihnen keine Beratung zu steuerlichen Belangen oder zum Erstellen Ihrer Erklärung zukommen lassen. Einen Grundbuchauszug müssen Sie Ihrer Erklärung nicht beifügen. Es ist daher in der Regel nicht erforderlich, einen solchen zu beantragen.
Die beim Finanzamt zu Ihrem Grundstück oder Ihrer Eigentumswohnung gespeicherten Daten (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Lage der Wohnung) werden Ihnen bereits durch das Finanzamt mitgeteilt. Zur Überprüfung der Richtigkeit der Daten können zum Beispiel Kaufverträge, der aktuelle Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnungen oder vorhandene Grundbuchauszüge dienen. Wenn Sie ausnahmsweise doch einen Grundbuchauszug benötigen, so beantragen Sie diesen schriftlich mit dem hier unter "Abteilungen / Grundbuch" erhältlichen Formular. Dabei fallen Kosten von 10,- € an. Telefonische oder mündliche Anträge können nicht bearbeitet werden. Das Grundbuch enthält keine Angaben beispielsweise zum Baujahr der Immobilie, zu den Gebäudeflächen oder der Wohnungsgröße. Diesbezügliche Anfragen können daher nicht beantwortet werden.

Schwerte, 12.07.2022

Amtsgericht

Heithoff, Direktor des Amtsgerichts