Die Abteilung Familiensachen (Familiengericht) ist insbesondere zuständig für:
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Ehesachen:
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens
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Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind:
- Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf eine Pflegeperson
- Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
- Gefährdung des Kindeswohls
- elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung der Eltern
- Abänderung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben
oder nach Scheidung der Eltern
- Ruhen der elterlichen Sorge betreffend ausländische Kinder
- Ruhen der elterlichen Sorge betreffend Kinder nicht verheirateter Eltern
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Verfahren über die Regelung des Umgangs mit einem Kind
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Verfahren über die Herausgabe eines Kindes, für das die elterliche Sorge besteht
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Streitigkeiten, die die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (Kindesunterhalt)
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Streitigkeiten, die die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (Ehegattenunterhalt)
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Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen
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Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
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Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Kindschaftssachen
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses zwischen den Parteien;
- Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft
- Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
- Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
Die Telefonnummern der Geschäftsstellen lauten 02304 24080-18, -25 und -40.